Lebensmittelunternehmer Gastronomen

Schulungsverpflichtungen nach der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung

Wir bieten regelmäßig digitale Workshops zu Themen rund um das Lebensmittelrecht an, z.B. zu Konzessionsvoraussetzungen oder betriebliche Umsetzung eines HACCP-Konzeptes. Schwerpunkte sind Schulungsverpflichtungen nach § 4 der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung, die für jeden Unternehmer, der mit Lebensmitteln hantiert, Gültigkeit haben.

Sichere Lebensmittel - Zufriedene Kunden

Die Pflichten der Lebensmittelunternehmer (Händler und Gastronomen) haben sich durch die Anpassungen im deutschen Lebensmittelrecht erweitert. Angelehnt an das HACCP-Konzept wird wesentlich mehr Verantwortlichkeit auf den Unternehmer gelegt. Dies bedeutet: er muss mit geeigneter Organisationsstruktur dafür sorgen, dass ein höchstmöglicher Verbraucherschutz gewährleistet wird. Zudem sollen auch regelmäßige Schulungen der Angestellten durchgeführt werden. Hier greift u.a. die Lebensmittelhygiene-Verordnung, die Schulungsverpflichtungen zwingend vorschreibt. Im Download finden Sie entsprechende Angebote zur Umsetzung.
Zur Unterstützung der Unternehmer sind Leitlinien entwickelt worden,  die eine Hilfestellung liefern sollen. Koordinierende Funktion hat dabei der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Zum Thema HACCP haben wir weitere Informationen für Sie zum Download bereitgestellt.
Wir möchten Ihnen behilflich sein, die gesetzlichen Vorgaben so einfach wie möglich umzusetzen. Um Sie zu unterstützen, bietet unsere Handelskammer auch künftig bedarfsgerecht
  • Workshops nach §4 LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) - eine Qualifizierung ist für alle diejenigen Unternehmer notwendig, die nicht über eine entsprechende fachliche Eignung verfügen. Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen, geplanten Terminen und auch die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter diesem Link .
    Bitte melden Sie sich hierfür rechtzeitig an, die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. 
  • Workshops zur Erlangung eines Eigenkontrollsystems nach HACCP-Grundsätzen (sprechen Sie uns hierzu gern direkt an)
  • Praxisorientierte Durchführungsempfehlungen und
  • Unterrichtung nach § 4 GastG (Gaststättengesetz) an.
Sollten Sie an einer der Veranstaltungen interessiert sein oder für Ihre betrieblichen Belange einen speziellen Schulungsbedarf ermittelt haben, so setzen Sie sich gern zur weiteren Absprache mit uns in Verbindung.